Treppenlifte fahren maximal 0,15 m pro Sekunde (= 0,54 km/h) schnell. Dadurch wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Zeitgleich entfällt durch die geringe Geschwindigkeit die Pflicht einer regelmäßigen TÜV-Prüfung, da der Schrägaufzug nicht unter die Aufzugsrichtlinie, sondern “nur” der Maschinenrichtlinie unterliegt. Auch für die Hersteller ergeben sich aus der geringen Geschwindigkeit Produktionsvorteile, die über den Preis an die Endverbraucher weitergegeben werden können.
Gibt es schnellere Treppenlifte?
Prinzipiell könnte ein Treppenlift schneller fahren und noch immer sicher unterwegs sein. Auf dem Markt wird man ein solches Modell aus den eingangs erwähnten Gründen jedoch nicht finden. Im Übrigen gilt diese Geschwindigkeitsgrenze auch für Homelifte, also kleine Mini-Privataufzüge, die eine gute Treppenlift-Alternative darstellen. Diese unterliegen ebenfalls nur der Maschinenrichtlinie. Aufzüge die schneller fahren, gelten als klassische Personenaufzüge.
Hat die Geschwindigkeit etwas mit der Baugenehmigung zu tun?
Nicht direkt. Ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder nicht, hängt primär von der Förderhöhe ab. Hier gelten drei Meter in Innenräumen als Grenze. Ab diesen drei Meter muss eine Genehmigung eingeholt werden. Bei einem Außenaufzug braucht man unabhängig von der Förderhöhe eine Genehmigung. Diese gilt aber entsprechend nur für Aufzüge, nicht für “Maschinen” wie Treppenlifte.
Die Begrifflichkeiten und Voraussetzungen für den Einbau von Treppenliften und anderen “Aufzugsanlagen” sind für Laien oft nicht durchschaubar. Wir raten Ihnen daher, sich im Zweifel immer von einem lokalen Fachanbieter beraten zu lassen.