Ist der Treppenlift-Einbau bei mir zu Hause bzw. im Ein- oder Mehrfamilienhaus machbar? Lernen Sie die Voraussetzungen für die Montage eines Treppenlifts im privaten Wohnhaus, dem Mehrfamilienhaus sowie in öffentlichen Gebäuden kennen.
70 cm Treppenbreite (technisch) ausreichend
Bereits ab einer Treppenbreite von 70 cm ist der Einbau des Treppenlifts rein technisch möglich. Möglich machen es besonders platzsparende Modelle für die Montage an einer schmalen Treppe. Eingeklappt benötigt ein solcher Lift gerade einmal 30 - 40 cm Platz. Im ausgeklappten Zustand sind es 50 - 60 cm.
Vorsicht bei Rollstuhlliften
Plattform-Treppenlifte brauchen mehr Platz. Fahrbereit beansprucht ein solcher Lift mindestens 60 cm, eher aber 90 cm. Die Treppenbreite sollte entsprechend größer sein als bei einem Sitzlift oder Stehlift. Eingeklappt ist der Platzbedarf nur geringfügig erhöht: Statt ca. 30 cm wie beim Sitzlift werden beim Plattformlift rund 40 cm benötigt.
Wichtig: Nebst technischer Machbarkeit sind baurechtliche Anforderungen zu beachten. Hier sind insbesondere die Mindestlaufbreite sowie die Restlaufbreite relevant.
Mindest- und Restlaufbreite
Die Anforderung hinsichtlich der Mindestlaufbreite und Restlaufbreite einer Treppe werden durch die Landesbauordnungen (LBO) und die DIN 18065 (technische Baubestimmungen) definiert. Vor allem Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten sowie öffentliche Gebäude fallen in den Geltungsbereich der LBOs.
Hintergrund sind vor allem Brandschutzbestimmungen: Während einer Notsituation darf der Treppenlift den Fluchtweg nicht versperren.
Einbau an allen Treppenformen
Grundlegend ist ein Treppenlift-Einbau an nahezu sämtlichen nur denkbaren Treppenformen möglich. Möglich machen es drehbare Sitze, die platzsparende Bauweise, vor allem jedoch die maßgefertigten Treppenlift-Schienen.
Tipp: Planen Sie auch einer schmalen geraden Treppe eine Kurve ein, um eine platzsparende Parkposition für den Treppenlift zu schaffen. Der Aufwand, auch hinsichtlich der Kosten, ist gering - der Effekt jedoch enorm. Vor allem Schwierigkeiten bei der Mindestlaufbreite können dadurch oftmals gelöst werden.
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Ja, allerdings muss im Falle einer prophylaktischen Maßnahme die gesamte Eigentümergemeinschaft mehrheitlich zustimmen. Der Einbau auf Wunsch einer Mietpartei, die den Treppenlift dringend benötigt, weil sonst kein barrierefreier Zugang zum privaten Wohnraum möglich wäre, darf hingegen nicht verweigert werden. Die Mietpartei müsste in diesem Fall jedoch die Kosten tragen und außerdem den Ausbau gewährleisten, sobald das Mietverhältnis beendet würde.