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Treppenlift im Mehrfamilienhaus

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Der Einbau eines Treppenlifts im Mehrfamilienhaus macht immer dann Sinn, wenn kein Aufzug vorhanden ist oder Teilbereiche nicht durch einen klassischen Personenaufzug erschlossen sind. Positiver Nebeneffekt: Der Immobilienwert wird durch die Nachrüstung eines Treppenlifts erhöht. Schließlich trägt er zum Abbau von Barrieren bei und ermöglicht das Erschließen neuer Mietergruppen.

Grundlegend gibt es zwei Szenarien:

  1. Eine Mietpartei fordert den Treppenlift-Einbau.
  2. Der oder die Eigentümer möchten den Lift prophylaktisch montieren lassen. 

Einbau auf Wunsch einer Mietpartei

Zwar stellt der Treppenlift-Einbau eine bauliche Veränderung im Mehrfamilienhaus dar - allerdings ist diese von der Eigentümergemeinschaft zu dulden, wenn die Mietpartei ein berechtigtes Interesse an der Montage des Lifts hat. Dieses berechtigte Interesse ist dann gegeben, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und es keine Alternative gibt, um den eigenen Wohnraum barrierefrei zu erreichen.

Wichtig:

  • Die Mietpartei muss die Kosten selber tragen.
  • Zudem ist der Ausbau auf eigene Kosten nach Beendigung des Mietverhältnisses zu gewährleisten.

Da die bauliche Veränderung jedoch auch einen Nutzen für die Vermieter haben kann, sollte man sich in der Praxis um eine individuelle Lösung bemühen.

Einbau durch Vermieter / Eigentümer(gemeinschaft)

Gibt es mehrere Eigentümer, so muss die Eigentümergemeinschaft dem geplanten Vorhaben mehrheitlich zustimmen. Die Kosten sind in diesem Fall anteilig von den Eigentümern zu tragen. Ob der Treppenlift-Einbau im Mehrfamilienhaus als Modernisierungsmaßnahme gilt und die Betriebs- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, ist - anders als bei einem klassischen Personenaufzug - nicht immer eindeutig. Informieren Sie sich hierzu am besten bei einem Fachanwalt.

Auf einen Blick:

  • mehrheitliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich
  • Kosten ggfs. umlegbar
  • Steigerung des Immobilienwertes

Einbau-Kosten von Steuer absetzen?

Ob und wenn welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt davon ab, um welches Szenario es sich handelt:

  1. Mieter, die den Treppenlift aus einer privaten Notwendigkeit heraus einbauen lassen, dürfen sämtliche Kosten (nach Abzug etwaiger Zuschüsse) als außergewöhnliche Belastung oder über den Behindertenpauschbetrag von der Einkommenssteuer absetzen.
  2. Vermieter, die den Lift ohne Notwendigkeit einbauen lassen, können 20 % der Handwerker-Lohnkosten ohne Materialkosten absetzen.

Voraussetzungen: Wichtige Maße im Mehrfamilienhaus

In den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer sowie der allgemeingültigen Norm DIN 18065 – technische Baubestimmungen werden gewissen Standards definiert, die vor allem den Brandschutz betreffen. Das bedeutet: Der Treppenlift muss gewissen Anforderungen entsprechend und darf die Treppe als Flucht- und Rettungsweg nicht beeinträchtigten.

Wichtig: Vor dem Treppenlift-Einbau im Mietshaus ist zwingend ein Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs bei der zuständigen Behörde zu stellen. Nur im Einfamilienhaus / Privathaus braucht mein keine Genehmigung

Mindestlaufbreite von 100 cm

Die Mindest(lauf)breite der Treppe von 100 cm durch das verbaute Treppenlift-System nicht dauerhaft und „nicht wesentlich“ unterschritten werden. Maßgeblich ist also der Platz, den das Schienensystem beansprucht, wenn sich der Treppenlift zusammengeklappt in einer Parkposition befindet. Hier bietet sich eine Kurve (ums Eck) an - auch an sonst geraden Treppen.

Ist eine zusätzliche Treppe vorhanden, würden per Gesetz auch 50 cm Mindestlaufbreite ausreichen. Grundlegend sollte eine Treppe aber immer mindestens 70 cm breit sein, damit ein Sitzlift montiert werden kann. Ein Plattformlift braucht sogar rund 90 cm Platz.

Restlaufbreite von 60 cm

Neben der Mindestlaufbreite ist auch die Restlaufbreite wichtig. Damit ist die Treppenbreite gemeint, die zur Verfügung steht, wenn der Lift zusammengeklappt die Treppe auf und ab fährt. Dazu muss der Lift selbstverständlich klappbar sein. Zusammengeklappt braucht ein Lift nur 30 bis 40 cm Platz.

Auf einen Blick:

  • Handlauf muss uneingeschränkt nutzbar sein
  • Treppenlift aus nicht-brennbarem Material bevorzugt
  • 100 cm Treppenbreite trotz Schienensystem
  • Restlaufbreite (60 cm) und / oder Wartefläche auf jeder Etage
  • manuelle Verschiebbarkeit des Treppenlifts notwendig
  • maximale Einschränlung des Lichtraumprofils von 20 cm in der Breite und 50 cm in der Höhe (falls Treppenlauflinie nicht durch den Lift verändert wird)

Alternativen für Mietshäuser prüfen

Naheliegend wäre die Nachrüstung eines Aufzugs. Wenn im Inneren der Immobilie nicht genug Platz vorhanden ist, könnte die Nachrüstung eines Außenaufzugs (Aufzug für die Fassade) eine Möglichkeit sein. Die Kosten sind umlegbar und liegen in der Regel unter denen vergleichbarer Innenaufzüge - aber über denen von Treppenliften.

Sie interessieren sich für einen Treppenlift fürs Mehrfamilienhaus? Dann fordern Sie ein unverbindliches Angebot unserer lokalen Partnerfirmen an. Die Dienstleister prüfen die baurechtlichen Anforderungen und montieren den Lift bausubstanzschonend und sicher. 

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    Komfortabler Ein- und Ausstieg an allen Treppenformen

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