Entgegen vieler Meinungen ist es nicht die Krankenkasse, die sich an den Kosten für einen Treppenlift beteiligt, sondern die Pflegeversicherung. Adresse und Ansprechpartner sind jedoch identisch. Vorsicht: Eine direkte Beteiligung bzw. gar Kostenübernahme ist auch bei der Pflegekasse nicht vorgesehen. Stattdessen erfolgt der Zuschuss indirekt über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser ist nicht exklusiv für den Treppenlift gedacht, sondern kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, welche die Wohnsituation Pflegebedürftiger Personen verbessern.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 Euro pro Person. Die Förderung wird höchstens vier Personen im gleichen Haushalt gewährt. Das entspricht 16.000 Euro Maximalförderung pro Haushalt. Einem pflegebedürftigen Ehepaar würden entsprechend 8.000 Euro Förderung zustehen.
Wichtig: Es ist üblich, dass der Zuschuss einmalig gewährt wird. Das bedeutet, dass bereits aufgebrauchtes Budget für andere Maßnahmen nicht mehr verfügbar ist. So kann der tatsächliche Zuschuss niedriger ausfallen. Erkundigen Sie sich hierfür persönlich bei Ihrer zuständigen Versicherung - z. B. der AOK, DAK oder Barmer.
Wer erhält den Zuschuss?
Den Pflegekassenzuschuss können alle Versicherten beantragen, denen mindestens Pflegegrad 1 zugeteilt wurde. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad erhalten haben, stellen Sie einfach einen “Antrag auf Pflegeleistungen” bei Ihrer Versicherung. Das Anschreiben kann formlos erfolgen. Die Pflegekasse wird nun ein Gutachten in Auftrag geben, bei dem geprüft wird, ob Ihnen bzw. Ihren Angehörigen Pflegeleistungen zustehen.
Auf einen Blick:
- Pflegegrad 1 oder höher notwendig
- Restbudget notwendig
- Treppenlift-Notwendigkeit belegbar
Wichtig: Erklären Sie im Anschreiben, wieso der Treppenlift Ihre Wohnsituation verbessert. Nur wirklich sinnvolle Maßnahmen werden von der Pflegeversicherung bezuschusst.
Das Anschreiben sollte folgende Punkte enthalten:
- Begründung, wieso der Lift sinnvoll ist
- Versichertennummer des Antragstellers
- Kostenvoranschlag von Treppenlift-Firma
Pflegekassenzuschuss oder andere Förderung: Wer ist zuständig?
Die Pflegekasse bezuschusst den Treppenlift nur dann (indirekt), wenn kein anderer Kostenträger in Ihrem Fall zuständig ist - z. B. wenn Unfallfolgen den Treppenlift notwendig machen. Dann müsste beispielsweise die Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft (bei Berufsunfällen) oder aber die Haftpflichtversicherung des Verursachenden (bei Unfällen im privaten Umfeld) für die Kosten aufkommen.
Beachten Sie außerdem, dass eine Kombination des Pflegekassenzuschusses mit anderen Fördermitteln wie dem KfW-Zuschuss nicht zulässig ist - jedenfalls nicht für Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts. Sie haben jedoch die Option, einen Zuschuss für eine Maßnahme und eine andere Förderung für eine andere Maßnahme zu nutzen.
- Zuschuss, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist
- keine Kombination mit anderen Fördermitteln für Einzelmaßnahmen