Antrag bei DAK stellen: so geht’s
Formulieren Sie ein Anschreiben, in dem Sie die Versichertennummer des Antragstellers (Sie, Ihr/e Angehörige/r) angeben, erklären, wieso der Treppenlift die Wohn- bzw. Pflegesituation verbessert, und einen Kostenvoranschlag beilegen. Als Betreff können Sie die Formulierung "Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” nutzen.
Ansprechpartner bzw. Adressat ist die Krankenkasse. Die Pflegeversicherung ist unter der gleichen Adresse erreichbar und der Krankenversicherung angegliedert.
Die Eckpunkte im Überblick:
Zuständigkeit der Pflegekasse
Entgegen vieler Meinungen ist es nicht die Krankenkasse, die sich an den Kosten für einen Treppenlift beteiligt, sondern die Pflegeversicherung. Adresse und Ansprechpartner sind jedoch identisch.
Vorsicht: Eine direkte Beteiligung bzw. gar Kostenübernahme ist auch bei der DAK Pflegekasse nicht vorgesehen. Stattdessen erfolgt der Zuschuss indirekt über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der DAK.
Dieser ist nicht exklusiv für den Treppenlift gedacht, sondern kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, welche die Wohnsituation pflegebedürftiger Personen (ab Pflegegrad 1) verbessern. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person.
Kontaktdaten der DAK
Service-Hotline:
040 325 325 555
Postanschrift für Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein:
DAK-Gesundheit Postzentrum
22788 Hamburg
Postanschrift für Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen:
DAK-Gesundheit Postzentrum
22778 Hamburg
Postanschrift für Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland:
DAK-Gesundheit Postzentrum
22777 Hamburg
Über die DAK
Die Geschichte der DAK geht bis ins Jahr 1774 zurück. Seit 1930 werden Personen unter der Firmierung „Deutsche Angestellten Krankenkasse“ (kurz: DAK) versichert. Durch Fusionen mit BKK Gesundheit und BKK AXEL SPRINGER entstand die heutige „DAK-Gesundheit“. Die Kranken- und Pflegekasse versichert aktuell rund 5,5 Millionen Menschen.